{"id":524,"date":"2013-10-03T16:03:08","date_gmt":"2013-10-03T14:03:08","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.campingfreunde-heilsbronn.de\/?page_id=524"},"modified":"2013-10-03T16:03:40","modified_gmt":"2013-10-03T14:03:40","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.campingfreunde-heilsbronn.de\/?page_id=524","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h3><strong><span style=\"text-decoration: underline;\">Satzung der CampingFreunde Heilsbronn e.V.<\/span><\/strong><\/h3>\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein tr\u00e4gt den Namen &#8222;CampingFreunde Heilsbronn e. V.&#8220;<br \/>\nEr hat seinen Sitz in Heilsbronn.<br \/>\nGesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Vereinszweck<\/strong><\/p>\n<p>Zweck des Vereins ist der Zusammenschluss aller Campingfreunde zum F\u00f6rdern der Gemeinsamkeiten und Geselligkeiten rund um das Camperleben, Pflege der Kameradschaft \u00fcber alle Altersgruppen. Das Interesse am Campinggedanken soll geweckt und weiter getragen werden.<br \/>\nDer Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch gemeinsame Campingausfahrten, Treffen zum Informations- und Erfahrungsaustausch, gemeinsame Tagesausfl\u00fcge und weitere Unternehmungen, die die Geselligkeit unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Mitglied kann jede vollj\u00e4hrige nat\u00fcrliche Person unter Anerkennung dieser Satzung werden.<br \/>\n\u00dcber den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung ist die Angabe von Gr\u00fcnden nicht erforderlich.<br \/>\nDie Mitgliedschaft endet mit Austritt, Ausschluss aus dem Verein, Tod oder Erl\u00f6schen des Vereines. Mit der Mitgliedschaft endet auch die Familien- \/ Partnermitgliedschaft.<br \/>\nDer Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss 3 Monate vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.<br \/>\nBei groben Verletzungen der Vereinspflichten oder bei vereinssch\u00e4digendem Verhalten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschlie\u00dfen. Mit dem Ende der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle \u00c4mter und Rechte im Verein. Geleistete Beitr\u00e4ge werden nicht zur\u00fcckerstattet. Ein Anspruch am Vereinsverm\u00f6gen besteht nicht. Vereinspapiere sind zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Beitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Es werden Mitgliedsbeitr\u00e4ge erhoben. Es gibt die Einzelmitgliedschaft und die<br \/>\nFamilien- \/ Partnermitgliedschaft. Zu den Familien- \/ Partnermitgliedern z\u00e4hlen Ehegatten \/ Lebenspartner von Mitgliedern, sowie deren Kinder bis zum vollendeten<br \/>\n18. Lebensjahr. Es gibt unterschiedliche Beitr\u00e4ge f\u00fcr Einzel- und Familien- \/ Partner-<br \/>\nmitgliedschaften. \u00dcber die F\u00e4lligkeit und H\u00f6he entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Der Beitrag ist auch dann f\u00fcr ein Jahr zu zahlen, wenn ein Mitglied w\u00e4hrend eines Jahres austritt, ausgeschlossen wird oder erst w\u00e4hrend des Gesch\u00e4ftsjahres eintritt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px;\">a. Die Mitgliederversammlung<br \/>\nb. Der Vorstand<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist das oberste Beschluss fassende Organ des Vereines. Sie ist beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen wurde. Die Einladung hat schriftlich (auch per E-Mail zul\u00e4ssig) mind. 2 Wochen vor dem Versammlungstermin unter Bekanntgabe der Tagesordnung durch den Vorstand zu erfolgen.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung hat mindestens einmal j\u00e4hrlich zu erfolgen und fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschl\u00fcsse. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung kann per Handzeichen oder schriftlich unter Wahrung der Geheimhaltung erfolgen. Eine geheime Abstimmung ist erforderlich, wenn ein stimmberechtigtes Mitglied dies fordert. Personen unter 18 Jahren haben kein Stimmrecht.<br \/>\nSatzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer 2\/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Mitglieder, die sich der Stimme enthalten, werden behandelt wie nicht erschienene. Satzungs\u00e4nderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- und Finanzbeh\u00f6rden aus formalen Gr\u00fcnden verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Alle Mitglieder sind alsbald schriftlich dar\u00fcber zu informieren.<br \/>\nEine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand dies beschlie\u00dft oder 1\/3 der Mitglieder dies schriftlich fordert. Hierbei gelten die Bestimmungen der ordentlichen Versammlung.<br \/>\nDie Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert und vom Vorstand unterzeichnet.<\/p>\n<p>Aufgaben der Mitgliederversammlung:<\/p>\n<ul>\n<li>Bestimmung der Anzahl, Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands<\/li>\n<li>Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstands und Beschlussfassung \u00fcber den Vereinshaushalt<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen, \u00c4nderungen des Vereinszwecks und Aufl\u00f6sung des Vereins<\/li>\n<li>Bestimmung der Anzahl und Wahl der Kassenpr\u00fcfer sowie Entgegennahme deren Berichts<\/li>\n<li>Ausgaben ab einer H\u00f6he von 3.000,00 \u20ac je Anschaffung<\/li>\n<li>Aufnahme von Darlehen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Jahreshauptversammlung ist in den ersten drei Monaten nach Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Gesamtvorstand<\/strong><\/p>\n<p>Der Gesamtvorstand besteht aus folgenden Personen:<\/p>\n<ol>\n<li>der Vorsitzende<\/li>\n<li>der stellvertretende Vorsitzende<\/li>\n<li>Kassenwart<\/li>\n<li>Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<li>ein oder mehrere Beisitzer<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Gesamtvorstandsmitglieder 1 bis 3 sind jeweils alleinvertretungsberechtigte gesetzliche Vertreter des Vereines im Sinne des \u00a7 26 BGB. Damit bilden diese den Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB.<br \/>\nDer Gesamtvorstand ist f\u00fcr alle Vereinsangelegenheiten zust\u00e4ndig, die nicht durch Satzung ausdr\u00fccklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind.<br \/>\nEr fasst Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit, hier\u00fcber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Gesamtvorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei Gesamtvorstandsmitglieder anwesend sind.<br \/>\nDie einzelvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind im Innenverh\u00e4ltnis an die Mehrheitsbeschl\u00fcsse des Vorstands gebunden.<br \/>\nDer Gesamtvorstand wird f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlt. Dieser bleibt bis zur Wahl eines neuen Gesamtvorstandes im Amt. Eine Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<br \/>\nDie Vorstandsmitglieder 1 bis 3 k\u00f6nnen jeweils \u00fcber Ausgaben bis zu einer H\u00f6he von 250,00 \u20ac selbst entscheiden. Dar\u00fcber hinaus entscheidet der Gesamtvorstand.<br \/>\nDie Gesamtvorstandsmitglieder \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus.<br \/>\nDer Beisitzer besteht aus ein oder mehreren Personen. Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt die Beisitzer und ihre Anzahl. Die Beisitzer k\u00f6nnen besondere Bezeichnungen haben.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung beschlie\u00dft, ob und in welcher Anzahl weitere vertretungs-berechtigte oder nicht vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder gew\u00e4hlt werden.<br \/>\nEine Zusammenlegung von Gesamtvorstandsaufgaben &#8211; ausgenommen die unter 1 bis 3 aufgef\u00fchrten Aufgaben &#8211; ist m\u00f6glich, jedoch nur zeitlich begrenzt bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt mindestens zwei Mitglieder als Kassenpr\u00fcfer, die kein anderes Amt im Verein innehaben d\u00fcrfen. Die Aufgaben sind die Rechnungspr\u00fcfung und die \u00dcberpr\u00fcfung der Einhaltung der Satzungsvorgaben und Vereinsbeschl\u00fcsse. Die Kassenpr\u00fcfer werden f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Haftung<\/strong><\/p>\n<p>Bei Teilnahme an irgendwelchen Veranstaltungen gleich welcher Art, k\u00f6nnen Haftungsanspr\u00fcche gegen den Verein oder den Vorstand nicht geltend gemacht werden. Jedes Mitglied beteiligt sich an den Veranstaltungen freiwillig und auf eigene Gefahr.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Aufl\u00f6sung<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereines kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Hauptversammlung mit 3\/4 Mehrheit der Stimmen erfolgen. Im Falle der Aufl\u00f6sung ernennt die Hauptversammlung die Liquidatoren. Das vorhandene Verm\u00f6gen des Vereines f\u00e4llt an das &#8222;Rote Kreuz &#8211; Ortsgruppe Heilsbronn&#8220;.<\/p>\n<h3><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Geb\u00fchrenordnung der CampingFreunde Heilsbronn e.V.<\/strong><\/span><\/h3>\n<p><strong>\u00a7 1 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Es werden Mitgliedsbeitr\u00e4ge erhoben. Es gibt die Einzelmitgliedschaft und die<br \/>\nFamilien- \/ Partnermitgliedschaft. Zu den Familien- \/ Partnermitgliedern z\u00e4hlen Ehegatten \/ Lebenspartner von Mitgliedern, sowie deren Kinder bis zum vollendeten<br \/>\n18. Lebensjahr.<br \/>\nFolgende Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden als Jahresbeitr\u00e4ge erhoben:<\/p>\n<p>Einzelmitgliedschaft: 10,00 \u20ac \/ Jahr<br \/>\nFamilien-\/Partnermitgliedschaft: 17,00 \u20ac \/ Jahr<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 F\u00e4lligkeit<\/strong><\/p>\n<p>Der erste Jahresbeitrag ist mit Eintritt in den Verein sofort zu begleichen. Zum 15. M\u00e4rz des Folgejahres wird jeweils der Jahresbeitrag f\u00fcr das laufende Jahr eingezogen.<br \/>\nDer Beitrag ist auch dann f\u00fcr ein Jahr zu zahlen, wenn ein Mitglied w\u00e4hrend eines Jahres austritt, ausgeschlossen wird oder erst w\u00e4hrend des Gesch\u00e4ftsjahres eintritt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung der CampingFreunde Heilsbronn e.V. \u00a7 1 Name, Sitz und Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein tr\u00e4gt den Namen &#8222;CampingFreunde Heilsbronn e. V.&#8220; Er hat seinen Sitz in Heilsbronn. 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